Tour Beschreibung
Am 1 Advent, liegen die Temperaturen um 8:00 bei erstaunlichen 6 °C, das Wetter könnte heute alles bringen außer Schnee.
Von Presberg aus, an der Kullmannsgrube vorbei, eine Schleife um den Inglerkopf, dann am Grolochbach weiter bis zum Forsthaus zu traben.
An der Uttelstätt dann wieder bergauf, auf Höhe der Ruhl dann in den Waldweg rechts abbiegen, der Weg macht einen guten Eindruck und führt zuerst in den Steigersrech.
Durch die Ruhl geht es nun weiter bis zum Rennweg, auf diesem Weg geht es nun weiter, über die Waldburghöhe hinweg zum Kammerforst. Auf einem Parallelweg des Rheinhöhenweges wird die nächste Station, die Robert Weber Hütte am Teufelskadrich erreicht. Dieser kleine Stichweg lohnt immer, die Aussicht ist klasse.
Über den Rheinhöhenweg gelange ich dann zum Grubenweg kurze Zeit später stoße ich dann auf den Rheinsteig. Es geht weiter durch den Teufelskadrich, das Bodental, der Lenhecke bis zum Bächergrund.
Im Bächergrund gilt es einen Anstieg bis zum Geißberg zu bewältigen. Durch die Bodengrube und die Schweinskaut gelange ich dann zur Eisernen Hand. Von hier aus geht es ein langes Stück, durch das Guntal, bis zum Pfaffental talwärts.
Der Weg durch das Presberger Tal gefällt mir gar nicht, schon der Einstieg sieht ausgesprochen weich aus, daher geht es auf Asphalt weiter bis zur Rheingauer Alp und dann über Feldwege zurück nach Presberg.
Tour Daten
Streckenlänge:
Datum:
Startzeit:
Höchster Punkt:
Niedrigster Punkt:
Aufstieg:
Abstieg:
41,3km
29. November 2009
08:31:52
482m
105m
1004m
1013m
Die GPS Daten zum Download
Naturwaldreservat
Auf diesen Flächen im Staatswald des Landes Hessen ensteht der Urwald von morgen.
Es erfolgen keine Eingriffe mehr. So werden abgestorbene Bäume nicht mehr gefällt, umgefallene oder abgebrochene Bäume beleiben liegen. Die Natur und ihre Entwicklung werden wissenschaftlich beobeachtet.
Daher die Bitte:
Stören Sie die Tier- und Pflaneznwelt nicht! Werfen Sie keine Abfälle weg! Lassen Sie Meßinstrumente, Grenzmarken usw. an Ort und Stelle! Betreten Sie die Fläche nicht! Sie ist gesperrt (§ 25 Abs. 3 Nr. 4 HForstG)!
Sie benutzen die Wege auf eigene Gefahr. Der Waldbesitzer haftet nicht für Gefahren, die vom Naturwaldreservat ausgehen.
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